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Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

“Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.”  (Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000)

Die allgemeinen Ziele der WRRL sind

  • die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie der Schutz und die Verbesserung des Zustands aquatischer Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
  • die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung sowie
  • ein Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren.

Mit der Einführung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde 2000 ein Gesetzeswerk auf den Weg gebracht, das ursprünglich bis 2015 europaweit alle Gewässer in einen qualitativ “guten ökologischen und chemischen Zustand” überführen sollte. Aufgrund der hohen stofflichen Belastungen und des starken Ausbaugrades unserer Gewässer war dieser Zeitrahmen allerdings nicht ausreichend, um den guten Zustand zu erreichen. Daher sind weitere Bewirtschaftungszyklen bis 2021 und 2027 vorgesehen.

Grundlage für die Bewertung des ökologischen Zustands sind die biologischen Qualitätskomponenten: Wasserpflanzen, Algen, Kleinlebewesen und Fische. Unterstützend werden hydromorphologische Komponenten wie die Durchgängigkeit, der Wasserhaushalt und die Gewässerstruktur sowie auch physikalisch-chemische Komponenten wie Wassertemperatur, Sauerstoffgehalt und Nährstoffverhältnisse miteinbezogen. Daneben ist ein guter chemischer Zustand zu erreichen.

Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind als Flussgebietsbehörden für die Zielerreichung der WRRL verantwortlich. Sie informieren auch über die aktuellen Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme in den einzelnen Teilbearbeitungsgebieten.

Über den zentralen Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW-Kartendienst) erhält man ebenfalls weitergehende Informationen zu bereits umgesetzten oder geplanten Maßnahmen an unseren Gewässern in Baden-Württemberg.