Erfahrungsaustausch
Hochwasser
Jahrestagung
Stauwärter und Betriebsbeauftragte
Erfahrungsaustausch Stauanlagen ONLINE
Verbleibende Hochwassergefahr und Restrisiko - Vorstellung des Gelbdrucks
Stauanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten (§ 63 Abs. 2 WG). Die verbleibende Hochwassergefahr und das Restrisiko unterhalb einer Talsperre und Hochwasserrückhaltebecken müssen die Betreiber der Anlage darstellen und die Unterlieger entsprechend informieren (DIN 19700-10:2004-07, Teil 11 und Teil 12). Die AG Stauanlagen hat mit Unterstützung des Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH eine Arbeitshilfe zur landesweit einheitlichen Umsetzung dieser Vorgaben erstellt.