Krisenmanagement
Eine Krise ist eine außergewöhnliche Situation, die nicht allein mit den üblicherweise eingesetzten Ressourcen bewältigt werden kann. Das kommunale Krisenmanagement schafft die Rahmenbedingungen und Grundlagen für ein zielgerichtetes lageorientiertes Handeln aller Beteiligten zur optimalen Bewältigung von Krisen.
An der Bewältigung eines Hochwasserereignisses sind staatliche (z.B. BOS*) und nichtstaatliche Akteure beteiligt. Die Bewältigung eines Hochwassers ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle Betroffen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des Zumutbaren beitragen müssen (WHG §5 Abs. 2).
Die wesentlichen Aufgaben des kommunalen Krisenmanagements sind:
- Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sowie materielle Güter
- Erhalt von Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
- Sicherstellen der Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen
- Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewährleisten der lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung
- schnellstmögliche Rückkehr in den Normalzustand
Um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben, müssen die Abläufe in trockenen Zeiten gründlich geplant werden.
Angebot: Beratungsgespräche zum Hochwasseralarm- und Einsatzplan der Kommunen
Die WBWF bietet 30minütige Beratungsgespräche für Kommunen an, in denen die kommunalen Mitarbeiter*innen sich mit Christian Brauner, Brauner Risk Management, und ggf. Mitarbeitenden des Landratsamtes über ihren bestehenden oder begonnenen Hochwasseralarm- und Einsatzplan (HWAEP) sowie Ihre individuelle Situation austauschen können. Die Kosten betragen 50 € pro Beratungsgespräch.
Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail unter info@wbw-fortbildung.de. Die nächsten halbstündigen Beratungsgespräche finden im November 2024 statt.
Zeitfenster für die halbstündigen Beratungsgespräche:
am 6.11.24
von bis
1 9:00 9:30 belegt
2 9:45 10:15
3 10:30 11:00
4 11:15 11:45
5 12:00 12:30
6 13:30 14:00
7 14:15 14:45
8 15:00 15:30
9 15:45 16:15
und am 7.11.24
von bis
1 9:00 9:30
2 9:45 10:15 belegt
3 10:30 11:00 belegt
4 11:15 11:45
5 12:00 12:30
6 13:30 14:00
7 14:15 14:45
8 15:00 15:30
9 15:45 16:15
Zielgruppe dieses Angebots:
Im HWAEP sind polizeiliche, feuerwehrtechnische und wasserbautechnische Maßnahmen für den Hochwasser- bzw. Starkregenfall zu regeln. Die Federführung liegt in der Regel bei der Ortspolizeibehörde. Deshalb sollten in den Beratungsgesprächen vertreten sein:
Ortspolizeibehörde, z.B. Ordnungsamt
örtliche Feuerwehr, in der Regel Kommandant oder Stellvertreter
die mit dem Hochwasserschutz beauftragte Organisation, z. B. Bauhof, Tiefbau, Abwasserbetrieb.
Da ein HWAEP immer auch politische Entscheidungen enthält, ist eine Beteiligung von Bürgermeisterin oder Bürgermeister wünschenswert und nach unseren Erfahrungen immer auch hilfreich.
Hochwasseralarm- und Einsatzplanung
Der kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplan ermöglicht im Ernstfall ein gezieltes, wirksames und koordiniertes Handeln.
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) ist die Alarm- und Einsatzplanung eine Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden, die Kommunen sind nach § 5 LKatSG im Katastrophenschutz zur Mitwirkung verpflichtet. Darüber hinaus sind sie als Ortspolizeibehörden bei Ereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle für die Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr dienen, zuständig (§ 66 Abs. 2 Polizeigesetz).
Grundlage der Planung ist die Analyse der Hochwasser- und Starkregengefahren in der Kommune:
Auch den Kommunen, die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen bis zu einem bestimmten Hochwasserereignis geschützt sind, muss bewusst sein, dass ein Risiko verbleibt und die Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen unabdingbar ist.
An der Alarm- und Einsatzplanung sind optimalerweise diejenigen beteiligt, die im Ereignisfall Verantwortung tragen. Das sind u.a. Bürgermeister*in, Ordnungsamt, Bauhof, Feuerwehr, Wasserbehörde, Hilfsorganisationen und auch die Bevölkerung.
Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es erforderlich eine Besondere Aufbauordnung (BAO) in Anlehnung an die VwV Stabsarbeit einzurichten. Das Stabsmodell muss dabei an die Größe und die Bedürfnisse der Verwaltungseinheit angepasst werden (Empfehlung Stabsarbeit für kleinere Gemeinden, 2017).
Im Ereignisfall bleibt in der Regel wenig Zeit, deshalb müssen in trockenen Zeiten Gefahrensituationen durchdacht und so viele Fragen wie möglich geklärt werden, z.B.
- Wer ist wofür zuständig?
- Was bedeuten die verschiedenen Wetterwarnungen für unsere Kommune?
- Meldewege und Erreichbarkeiten?
- Was sind die kritischen Objekte?
- Wer kann uns unterstützen?
Die WBWF bietet seit 2015 Workshops zur Hochwasseralarm- und -einsatzplanung für Kommunen in Baden-Württemberg an. Unterstützung bei der systematischen Erarbeitung von Hochwasseralarm- und Einsatzplänen bietet auch die Orientierungshilfe:
- In 5 Schritten zum Hochwasseralarm- und Einsatzplan (PDF) - Orientierungshilfe für die Erstellung, Ergänzung und Aktualisierung von
kommunalen Hochwasseralarm- und Einsatzplänen
WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, 2006,
Broschüre 39 Seiten mit Tabellenband
Arbeitstabellen (PDF)
FLIWAS
Ein wertvolles Werkzeug für Kommunen und Verbände bei der Alarm- und Einsatzplanung ist das webbasierte Flut-Informations- und Warnsystem FLIWAS. Im Hochwasserfall kann der hohe Informations- und Kommunikationsbedarf schnell gedeckt werden. Alle relevanten Informationen, die Sie zur schnellen Lagebeurteilung benötigen, werden an einer Stelle gebündelt. Hochwasseralarm- und -einsatzpläne können mithilfe von FLIWAS automatisiert, vernetzt und auf einfache Weise aktualisiert werden. Dank zentraler Datenhaltung und Webtechnologie ist FLIWAS räumlich unabhängig und kann auf jedem PC mit Internetzugang genutzt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der FLIWAS-Seite.
Vorbereitet sein heißt Üben
Damit im Ernstfall richtig reagiert werden kann, müssen regelmäßige Übungen, durchgeführt werden bestenfalls auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit. Dadurch können auch die Alarm- und Einsatzpläne in der Praxis überprüft werden.
Materialien für die Bearbeitung des Hochwasseralarm- und Einsatzplanes
Kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplanung
Skript C. Brauner (Skript zum Workshop)
Beispiel-Hochwasseralarm- und Einsatzplan
Beispiel-HWAEP (frei verwendbar zur eigenen Bearbeitung)
Videovorträge zum kommunalen Krisenmanagement
Teil 1: Hochwasser-Krisenmanagement. Notfall - Krise - Katastrophe. Besondere Aufbauorganisation BAO (Stabsorganisation). Ablauforganisation (Führungsvorgang), 33 min. - https://vimeo.com/434332538/15d3b6f58c
Teil 2: Hochwasseralarm- und Einsatzplanung. Alarmpläne und Einsatzpläne. Aktivierungsmatrix und Checklisten. Kritische Objekte identifizieren und priorisieren. Maßnahmenplanung, 37 min. - https://vimeo.com/434321047/c5ec3877fd
Teil 3: Umgang mit Unwetterwarnungen und Hochwasservorhersagen. Alarmstufenmodell, 27 min. - https://vimeo.com/434313876/84e3984e5c
Teil 4: Gestaltung von Hochwasseralarm- und Einsatzplänen. Strukturieren - Gestalten - Visualisieren, 35 min. - https://vimeo.com/434302613/fbf125dba3
© Fotos im Intro der Videovorträge: 1 Gewässerforscher - WBW Fortbildungsgesellschaft, 2 Hochwasser Schwäbisch Gmünd und 3 Flussaue - Jürgen Gerhardt
Folien zu obigen Videovorträgen
Ereignisauswertung und Dokumentation
Dokumentation von Hochwasserereignissen, Setzen von Hochwassermarken
Das Wissen über die Hochwassergefahr ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft zum Handeln. Dauerhafte Hochwassermarken tragen dazu bei, dass das Wissen nicht verlorengeht. Im Folgenden haben wir wesentliche Aspekte für das Setzen von Hochwassermarken zusammengestellt.
Standortwahl
Zur Dokumentation extremer Hochwasserstände empfehlen wir, dauerhafte Marken an ausgesuchten Gebäuden, Brücken, Mauern oder sonstigen Anlagen anzubringen. Stellen, an denen bereits Marken von früheren Hochwasserereignissen vorhanden sind, sind zu bevorzugen. Da historische Marken teilweise an Kulturdenkmälern angebracht sind oder selbst Kulturdenkmal sein können, ist das Anbringen neuer Marken im Vorfeld mit den Denkmalbehörden abzustimmen.
Vorbereitungen
Da bei einem Hochwasser in der Regel wenig Zeit ist, sind im Vorfeld so viele Dinge wie möglich zu klären und vorzubereiten:
- Bereithalten der wichtigsten Arbeitsmaterialen (Fett- bzw. Kreidestifte, Farbspraydosen, Notizhefte, Maßbänder, Zollstöcke, Ortspläne, Gewässerkarten)
- Festlegen und Beauftragen von ortskundigen Personen, die in einem Stadt- oder Gemeindegebiet die erreichten Hochwasserstände markieren, z. B. Mitarbeiter von kommunalen Verwaltungen, Bauhöfen oder Angehörige der Frei-willigen Feuerwehren.
Aus Sicherheitsgründen sind alle Tätigkeiten bei Hochwasser von mindestens zwei Personen auszuführen.
Arbeiten während eines Ereignisses
- Regelmäßiges Aufsuchen der im Vorfeld ausgewählten Markierungspunkte
- Vorläufiges Markieren der maximal erreichten Wasserstände an Häuserwänden und Grundstücksmauern, Uhrzeit und Datum notieren, Bilddokumentation
- Ausfüllen des Erhebungsbogens „Hochwassermarkierung“ (Download siehe unten)
- Bilddokumentation von hochwasserrelevanten Auffälligkeiten (z. B. Stauwirkungen an nahegelegenen Brücken und Durchlässen)
- Dokumentation der Meteorologie (Wann und wo hat es wieviel geregnet, etc.)
Arbeiten, die unmittelbar nach Ablauf eines Hochwassers auszuführen sind
- Einmessen der markierten Wasserstände und der Geschwemmsellinie
- Bilddokumentation von ggf. noch nicht erfassten Wasserstandsmarkierungen
- Aufnahme von Durchfeuchtungsbereichen an Bauwerken
- Befragung von Anwohnern, Einsatzkräften der Feuerwehr oder Polizei zum konkreten Hochwasserverlauf
Anbringen von Hochwassermarken
Damit die vorläufig markierten Hochwasserzeichen bei Reinigungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen nicht wieder verloren gehen, sind an ausgewählten Punkten möglichst zeitnah „feste“ Hochwassermarken dauerhaft anzubringen. Bei vorhandenen Natursteinmauern kann die Kennzeichnung eingemeißelt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Höhe der Marke unveränderlich am Gebäude fixiert ist. Ansonsten müssen dauerhafte Hochwassermarken verwendet werden.
Hochwassermarken enthalten einen Markierungsstrich für den Wasserstand, das Datum oder die Jahreszahl und eventuell das Wort „Hochwasser“ oder „HW“. In Gemeinden, die häufiger von Hochwasser betroffen sind, wird empfohlen, die Markierungen in unterschiedlichen Farben vorzunehmen.
Nach dem Anbringen der Marke sind folgende Arbeiten durchzuführen:
- Einmessen der Hochwassermarke auf NN-Höhe
- Eintragen der Hochwassermarke in Lageplan, falls möglich auf Fluss-km beziehen, Lagekoordinaten
- Fotodokumentation und Kurzbeschreibung
- Ausfüllen der „Dokumentation Hochwassermarke“
Erhebungsbögen und Dokumentation
Hier können der Erhebungsbogen Hochwassermarkierung und die Dokumentation Hochwassermarke heruntergeladen werden. Mit der „Dokumentation Hochwassermarke“ können auch bereits vorhandene Hochwassermarken erfasst werden.
Die LUBW erfasst die Hochwassermarken landesweit für Baden-Württemberg. Bitte senden Sie eine Kopie des ausgefüllten Erhebungsbogens und der zugehörigen „Dokumentation Hochwassermarke“ per E-mail an: abteilung4.post@lubw.bwl.de oder per Post an: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg LUBW, Referat 43 Hydrologie, Hochwasservorhersage, PF 100163, 76231 Karlsruhe.
Ausführlichere Informationen finden Sie im IKoNE-Heft 3 < Ereignisauswertung und Dokumentation von 2002.
Nachsorge
Die Kompaktinformation Hochwassernachsorge und die Checkliste für Kommunen dienen als Leitfaden, um im Ernstfall koordiniert erste Schritte nach einem Hochwasser zu ergreifen.
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zur Nachsorge finden Sie hier.
Normative Grundlagen des Hochwasserkrisenmanagements finden sich in folgenden Gesetzestexten bzw. Verwaltungsvorschriften:
- Polizeigesetz Baden-Württemberg
- Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
- Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg
- Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg
- Wassergesetz Baden-Württemberg
- Wasserhaushaltsgesetz
- Verwaltungsvorschrift Stabsarbeit
- Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100
* BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben