Hochwasserpartnerschaften
Hochwasser können nahezu jeden treffen! Einen absoluten Hochwasserschutz gibt es nicht!
„In unregelmäßigen Zeitabständen führen außergewöhnliche Witterungsereignisse zu Hochwasser. Diese gehören – wie die Jahreszeiten – zu den ständig wiederkehrenden Naturereignissen; Hochwasser sind ein Bestandteil des Naturhaushaltes.“
(Hochwasserschutzfibel, S. 4)
Die Erfahrungen haben mehrfach gezeigt, dass Hochwassergefahren schon bald nach einem Hochwasserereignis verdrängt werden. Dies führt oft zu planerischen und baulichen Fehlentscheidungen. Die immensen Schäden können bei rechtzeitig getroffenen Vorsorgemaßnahmen verhindert oder zumindest minimiert werden. Deshalb ist die nachhaltige Bewusstseinsbildung der Gesellschaft, vor allem der Entscheidungsträger, einer der wichtigsten Bausteine der Hochwasservorsorge.
Die Hochwasserpartnerschaften entstanden 2003 mit dem Ziel, bei der Öffentlichkeit und insbesondere bei den Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die Hochwassergefahren zu schaffen und Informationen zum vorsorgenden Hochwasserschutz zu verbreiten.
Hochwasserpartnerschaften sind ein Zusammenschluss von Kommunen, Fachverwaltungen und Institutionen innerhalb eines Gewässereinzugsgebietes. Im regelmäßigen Erfahrungsaustausch wird über aktuelle Themen aus dem Bereich Hochwasservorsorge informiert. Neben der reinen Information spielt die Weitergabe von Erfahrungen im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes sowie der Aufbau eines Netzwerkes zwischen den Kommunen eine wichtige Rolle.
Weitere Informationen: Konzeption der Hochwasserpartnerschaften (2020)
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Konzeption-HWP-2020_4.pdf (557.51 KB) | 557.51 KB |
Hochwasserpartnerschaften
- Einzelgebietsgrenzen
- Fließgewässernetz
- Regierungsbezirksgrenzen
- Stadt- und Landkreisgrenzen
- 01 EZG Schussen/Argen/Aitrach
- 02 EZG Neckar/Heilbronn
- 03 EZG Enz/Nagold/Würm
- 04 Donau
- 05 EZG Kinzig mit Acher und Rench
- 06 Nördlicher Oberrhein
- 07 EZG Unterer Neckar
- 08 EZG Murg/Alb
- 09 EZG Dreisam/Elz
- 10 EZG Rems/Murr
- 11 EZG Unterer Kocher/Jagst
- 12 EZG Oberer Kocher/Jagst
- 13 EZG Pfinz, Saal-, Kraich- und Leimbach
- 14 EZG Neckar/Untere Enz
- 15 EZG Neckar/Esslingen/Stuttgart
- 16 EZG Neckar/Reutlingen/Tübingen/Zollernalb
- 17 EZG Fils
- 18 EZG Riß/Rot/Iller
- 19 EZG Oberer Neckar
- 20 EZG Main/Tauber
- 21 EZG Bodensee/Hegau
- 22 EZG Obere/Mittlere Donau
- 23 EZG Brenzregion/Blau/Schmiech
- 24 EZG Hochrhein
- 25 EZG Obere Donau
Moderatorinnen und Moderatoren
Die Moderator*innen sind die zentralen Ansprechpartner*innen in den Hochwasserpartnerschaften. Für jedes Einzugsgebiet werden ein oder zwei Personen aus Kommunen, Landratsämtern, Regionalverbänden oder Regierungspräsidien als Moderator*innen berufen.
Einmal im Jahr kommen die Moderator*innen der Hochwasserpartnerschaften in Baden-Württemberg zusammen, um die Aktivitäten in den einzelnen Partnerschaften auszuwerten und über das künftige Vorgehen und die Themenschwerpunkte zu beraten.