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Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen dienen dazu, Wasser für unterschiedliche menschliche Aktivitäten nutzbar zu machen und gleichzeitig auch zum Schutz des Wassers, des Menschen und des Lebensraumes.

Die Kommunen in Baden-Württemberg sind zuständig für die Gewässer II. Ordnung, für die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbewirtschaftung und das Regenwassermanagement. Wasserextreme beeinflussen all diese Aufgabenbereiche und sind bei der Wahrnehmung der Zuständigkeiten mit zu bedenken. 
Im Folgenden finden Sie Hinweise, Links und Materialien zu den verschiedenen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen: