Lebensraum Gewässer
Dieses Kapitel wirft einen Blick auf die gesetzlich fixierten Aufgaben und Bestimmungen, die zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer und der angrenzenden Natur dienen.
Als Lebensadern mit zahlreichen natürlichen, aber auch wirtschaftlichen Funktionen prägen unsere Gewässer das Landschaftsbild. Viele Bäche und Flüsse wurden in der Vergangenheit ausgebaut und naturfern unterhalten. Nur noch sehr wenige können ungehindert frei fließen und ihr Gewässerbett natürlich gestalten. Nachdem sich in den letzten Jahrzehnten die Wasserqualität, unter anderem durch effektivere Kläranlagen, deutlich verbessert hat, geht es jetzt darum, Querbauwerke durchgängig zu machen und wieder natürliche Gewässerstrukturen zu schaffen. Diese entstehen dann, wenn ein Gewässer über genügend Raum, Ufergehölze zur Beschattung und als Totholzspender sowie natürliche Abflussverhältnisse verfügt. Die Bedeutung des Lebensraums Gewässer und seiner intakten Auen ist insbesondere unter dem Aspekt des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme von Wasserextremen sehr groß.
Nachdem der Biber Mitte des letzten Jahrhunderts durch die Jagd ausgerottet wurde, kehrt er seit Anfang der 1990er-Jahre an unsere Flüsse zurück.
Die Grundvoraussetzung für intakte Fließgewässer ist die lineare Durchgängigkeit. Denn viele Wasserbewohner sind im Laufe ihres Lebens darauf angewiesen, unterschiedliche Lebensräume in Gewässern – beispielsweise zur Fortpflanzung – aufzusuchen.
Die Erle ist neben den Weidenarten die wichtigste heimische Baumart an unseren Fließgewässern und hat eine herausragende Bedeutung für die Lebensgemeinschaften in Bächen und Flüssen.
Der Erhalt und die Entwicklung naturnaher Gehölzbestände im Uferbereich erfordern kompetente Pflege mit Fingerspitzengefühl.
Gewässerrandstreifen sind gesetzlich festgelegte Bereiche, die an oberirdische Gewässer angrenzen.
Gewässerschauen dienen dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen zu prüfen. Das betrifft insbesondere den Hochwasserschutz und die ökologischen Funktionen der Gewässer.
Die Unterhaltung der Gewässer obliegt den jeweiligen Kommunen bzw. an größeren Flüssen den Landesbetrieben Gewässer innerhalb der Regierungspräsidien.
Der Gewässerunterhaltungsplan (GUP), auch Pflegeplan genannt, dient einer zielgerichteten Gewässerunterhaltung.
Ein Gewässerentwicklungsplan (GEP) stellt übersichtlich die erforderlichen Unterhaltungs-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen dar, die zu einem guten ökologischen Zustand führen.
Das Wassergesetz Baden-Württemberg fordert im Rahmen der Gewässerunterhaltung eine naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerbettes und der Ufer.
Ursprünglich waren Flusskrebse in Mitteleuropa weit verbreitet. Gewässerverunreinigung und Gewässerausbau führten zum Rückgang der heimischen Arten.
Neophyten sind Pflanzen, deren Ursprung nicht in Europa liegt und die nach der Entdeckung Amerikas 1492 durch Kolumbus gezielt oder unabsichtlich eingeführt wurden.
Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische Weidenzweige: Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen. Gewässeranlieger genießen Natur, Entspannung und Erholung vor der eigenen Haustür.
Unter Totholz versteht man alle Arten von abgestorbenen Gehölzen, also Äste, Stämme und ganze Bäume.
“Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.” (Europäische Wasserrahmenrichtlinie 2000)