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Gewässerschau

Gewässerschauen dienen dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen zu prüfen. Das betrifft insbesondere den Hochwasserschutz und die ökologischen Funktionen der Gewässer.

Ziel ist es, Gefahren am Gewässer, unzulässige Nutzungen sowie sonstige Mängel festzustellen und deren Behebung einzuleiten. Nach § 32 Abs. 6 Wassergesetz (WG) ist der Träger der Unterhaltungslast gesetzlich verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen. An Gewässern erster Ordnung sind dafür die Landesbetriebe Gewässer in den Regierungspräsidien zuständig. Bei Gewässern zweiter Ordnung erfüllen die Kommunen diese Aufgaben.

Eine Hilfestellung bei Planung, Organisation und Durchführung ist der Leitfaden "Gewässerschau - mehr als eine Pflichtaufgabe", der viele nützliche Mustervorlagen enthält. Die Mustervorlagen sind auf Anfrage bei uns verfügbar.