Gewässerentwicklungsplan (GEP)
Ein Gewässerentwicklungsplan (GEP) stellt übersichtlich die erforderlichen Unterhaltungs-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen dar, die zu einem guten ökologischen Zustand führen.
Grundlagen dafür sind zum einen eine Defizitanalyse, die den potenziell natürlichen Gewässerzustand mit dem Istzustand vergleicht und zum anderen die Berücksichtigung umsetzbarer Zielvorgaben. Auf dieser Basis werden individuelle gewässerökologische Aufwertungen erarbeitet. Dies erfolgt unter Beachtung der vorhandenen Randbedingungen (Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Gewässernutzungen, Infrastruktur, Schutzgebiete, Vorkommen gefährdeter Arten). Ein zielgerichtetes, planerisches Handeln spart Ressourcen und ermöglicht Synergien mit anderen Fachgebieten. Die großräumige Betrachtung erlaubt die optimierte Festlegung und Lokalisierung der erforderlichen Maßnahmen inklusive deren Flächenbedarf.
Der Gewässerentwicklungsplan wird vom Träger der Unterhaltungslast eines Gewässers erstellt. Bei den Gewässern zweiter Ordnung sind dies die Kommunen.
Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Gewässern sind mit der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw 12.5) durch das Land förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geplante Maßnahme im Maßnahmenprogramm zur EG-Wasserrahmenrichtlinie oder in einem GEP beschrieben und begründet ist.
Weitere Informationen sind in der Kompaktinfo 5 “Gewässerentwicklungsplan” (erscheint in Kürze) zu finden.