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Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen sind gesetzlich festgelegte Bereiche, die an oberirdische Gewässer angrenzen.

Dort gelten die in § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und § 29 Wassergesetz (WG) definierten Nutzungsge- und -verbote. Das WHG definiert: „Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.“ Ziel der Ge- und Verbote ist es, Gewässerrandstreifen zu erhalten oder so zu gestalten, dass sie zu einer größtmöglichen Optimierung der ökologischen und chemischen Gewässerqualität beitragen. Als Hilfestellung für die Praxis stehen verschiedene Materialien zum Download bereit. Vor allem die 66-seitige Handreichung „Leitfaden Gewässerrandstreifen“ erläutert die rechtlichen Vorgaben mithilfe fachlicher Erläuterungen und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung. Außerdem steht eine Kompaktinformation als Download zur Verfügung.